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Gesetzliche Anbieterkennung:
Angaben gemäß § 5 TMG
Lehnhardt Stiftung
Gaihofstrasse 23
79424 Auggen
Deutschland
Telefon + 49 7631 123 67
E-Mail: info-:at(@):-lehnhardt-stiftung.org
Vorsitzende des Vorstands:
Dr. Dr. hc. Monika Lehnhardt-Goriany
Rechtlicher Status:
Die Lehnhardt Stiftung ist eine selbständige Stiftung des privaten Rechts im Sinne des Stiftungsgesetzes für das Land Baden-Wuerttemberg.
Vertretungsberechtigt im Sinne des Teledienstgesetzes (TDG) ist das Präsidium der Lehnhardt Stiftung:
Dr. Dr. h.c. Monika Lehnhardt-Goriany
Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Dr. Dr. h.c. Monika Lehnhardt-Goriany
Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
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Urheberrecht
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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss/Disclaimer ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Allgemeine Spendenbedingungen (ASB) Lehnhardt Stiftung
Was ist eine Spende?
Eine Spende ist eine freiwillige und unentgeltliche Zuwendung, die eine Person oder ein Unternehmen leistet, um bestimmte Zwecke zu fördern, wie z. B. religiöse, wissenschaftliche, gemeinnützige, mildtätige, kulturelle oder wirtschaftliche Ziele. Im steuerrechtlichen Sinn handelt es sich um Ausgaben, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten darstellen und für die keine konkrete Gegenleistung erwartet wird.
Spenden können in Form von Geld, Sachgegenständen (z. B. Kleidung) oder ehrenamtlicher Arbeit erfolgen.
Wichtige Merkmale einer Spende:
Freiwilligkeit: Die Zuwendung muss ohne Verpflichtung erfolgen – Pflichtspenden oder verpflichtende Beiträge zählen nicht.
Unentgeltlichkeit: Es darf keine Gegenleistung (z. B. Ware oder Dienstleistung) gegeben werden.
Zweckbindung: Sie dient der Förderung gemeinnütziger Zwecke und ist oft an Organisationen wie Stiftungen, Vereine oder öffentliche Einrichtungen gerichtet.
Im deutschen Steuerrecht (§ 10b EStG) sind Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen absetzbar, z. B. als Sonderausgaben bis zu 20 % des zu versteuernden Einkommens. Für die Absetzbarkeit ist eine Zuwendungsbescheinigung erforderlich, und das Finanzamt prüft die Einhaltung der Kriterien
Die Lehnhardt-Stiftung unterstützt Familien mit gehörlosen Kindern, insbesondere durch Förderung von Cochlea-Implantat Systemen und Bildungsprojekten, um die Integration in die hörende Welt zu erleichtern. Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über Spendenmöglichkeiten und die relevanten rechtlichen Aspekte in Deutschland.
Warum spenden?
Ihre Spende hilft, Projekte für Kinder mit Hörschädigungen zu finanzieren, z. B. Beratung für Eltern, medizinische Hilfsmittel oder internationale Hilfsaktionen (wie für ukrainische Flüchtlinge). Die Stiftung ist gemeinnützig anerkannt, was steuerliche Vorteile für Spender ermöglicht.
Spendenmöglichkeiten
Banküberweisung: Die klassische Methode – überweisen Sie direkt auf das Spendenkonto.
PayPal oder Kreditkarte: Schnell und online möglich über die Website der Stiftung.
Weitere Optionen: Regelmäßige Spenden per Dauerauftrag oder thematische Aktionen (z. B. für spezifische Projekte).
Bankverbindung für Überweisungen:
Kontoinhaber: Lehnhardt-Stiftung
Bank: Volksbank Dreiländereck – Lörrach, Deutschland
IBAN: DE97 6839 0000 0000 7585 31
BIC: VOLODE66
Kontonummer: 758 531
BLZ: 683 900 00
Geben Sie bei der Überweisung Ihren Namen und Ihre Adresse an, damit die Stiftung eine Spendenquittung (Zuwendungsbescheinigung) ausstellen kann. Diese wird automatisch zugesendet und ist für die steuerliche Absetzbarkeit erforderlich.
Sachspenden
Spenden können in Geld - oder Sachform erfolgen. Eine Sachspende liegt dann vor, wenn ein Gegenstand ins Eigentum des Spendenempfängers übergeht. Daher liegt bei leihweise überlassenen Sachen keine Spende vor. Das gleiche gilt für Arbeitsleistungen.
Solche Leistungen und Nutzungen können in Form von Aufwandsspenden abzugsfähig sein. Dann muss aber ein nachgewiesener Zahlungsanspruch bestehen, auf den dann verzichtet wird.
Sachspenden müssen bewertet werden (weil auf der Spendenbescheinigung ein Geldwert eingetragen werden muss). Grundsätzlich muss hier der aktuelle Verkehrswert ("gemeiner Wert") angesetzt werden. Bei Spenden aus Betriebsvermögen darf der sogenannte Buchwert angesetzt werden.
Aufwandsspenden
Wenn Spenderinnen und Spender gegenüber der Lehnhardt Stiftung einen Zahlungsanspruch hat, kann er/sie den zugunsten einer Spende verzichtet (etwa eine Beraterin / Berater, der auf sein Honorar verzichtet)
Diese Verzicht wird behandelt, als hätte der Zahlungsempfänger die Zahlung erhalten und dann zurückgespendet. Es handelt sich hier aber um eine Geld- und keine Sachspende.
Der Spender kann eine Spendenbescheinigung erhalten, wenn
- der Zahlungsanspruch ernsthaft eingeräumt war und nachgewiesen wird (Vertrag, Rechnung),
- kein Vorabverzicht erfolgte,
- und die vereinbare Vergütung nicht überhöht war
Dass es sich um einen Aufwandsverzicht handelt, muss aber auf der Spendenbescheinigung angegeben werden.
Spenderecht in Deutschland: Steuerliche Aspekte
Spenden an gemeinnützige Organisationen wie die Lehnhardt-Stiftung sind steuerlich absetzbar (§ 10b EStG für Privatpersonen, § 9 KStG für Unternehmen). Wichtige Grundlagen:
Absetzbarkeit: Bis zu 20 % des zu versteuernden Einkommens können als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Spende muss freiwillig und unentgeltlich sein – ohne Gegenleistung oder Verpflichtung.
Voraussetzungen: Eine gültige Zuwendungsbescheinigung ist notwendig. Für Beträge bis 300 € reicht oft der Kontoauszug als Nachweis, ab 300 € ist die Bescheinigung der Stiftung erforderlich.
Rechtliche Hinweise: Spenden müssen dem Gemeinwohl dienen.
Tipps und Hinweise
Für internationale Spender: Achten Sie auf länderspezifische Steuerregeln; in der EU gelten ähnliche Prinzipien.
Aktualität: Prüfen Sie immer die neuesten Infos auf der Stiftungswebsite, da Regelungen ändern können.
Für individuelle Fälle konsultieren Sie bitte einen Steuerberater.
Datenschutzerklärung
Soweit nachstehend keine anderen Angaben gemacht werden, ist die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten weder gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, noch für einen Vertragsabschluss erforderlich. Sie sind zur Bereitstellung der Daten nicht verpflichtet. Eine Nichtbereitstellung hat keine Folgen. Dies gilt nur soweit bei den nachfolgenden Verarbeitungsvorgängen keine anderweitige Angabe gemacht wird.
"Personenbezogene Daten" sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
Abgabe Bewertungen / Kommentar
Bei der freiwilligen Abgabe von Bewertungen / Kommentaren unserer Leistungen (Rezensionen) / Blog Inhalte wird neben der Email Adresse und den persönlichen gemachten Angaben auch die IP Adresse der Verfasserin oder des Verfassers erfasst. Dies ist notwendig, um evt. Missbrauch zu vermeiden.
Spenden und Patenschaften
Die Lehnhardt Stiftung erhebt von Spendern und Interessenten solche personenbezogenen Daten, die für die Zwecke der Spendengewinnung und Spendenverwaltung oder für die Bearbeitung von Anfragen erforderlich sind: hierzu zählt z.B. die Anmeldung zu einer Hörwunder-Patenschaft, eine Online-Spende, die Anmeldung zum Newsletter oder die Teilnahme an einem Gewinnspiel. Ihre Adresse und mit Ihrer Einwilligung auch Ihre E-Mailadresse und Telefonnummer, nutzen wir im Rahmen der Richtlinien der datenschutzrechtlichen Gesetzgebung auch dazu, um Ihnen Ihre (Jahres-)Spendenbescheinigung und Informationen über unsere gemeinnützige Arbeit zuzusenden.
Verwendung der E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern
Wir nutzen Ihre E-Mail-Adresse unabhängig von der Vertragsabwicklung ausschließlich für eigene Werbezwecke zum Newsletterversand, sofern Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO mit Ihrer Einwilligung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Sie können dazu den Newsletter jederzeit unter Nutzung des entsprechenden Links im Newsletter oder durch Mitteilung an uns abbestellen. Ihre E-Mail-Adresse wird danach aus dem Verteiler entfernt.
Zur Versendung und Organisation unserer NewsLetter und Eventeinladungen nutzen wir BREVO des Unternehmens:
Sendinblue GmbH
Köpenicker Str. 126
10179 Berlin
HRB 133191.
Die Sendinblue GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Sendinblue SAS, 17 rue de Salneuve, 75017 Paris, Frankreich.
Webinare und Online Konferenzen
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Zoom Communications, Inc.
Moningerstraße 3
76135 Karlsruhe
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Unsere Datenverarbeitungen können mit der Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, also Länder, in denen die DSGVO nicht geltendes Recht ist, verbunden sein. Eine solche Übermittlung erfolgt in zulässiger Weise, wenn die Europäische Kommission festgestellt hat, dass in einem solchen Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau geboten ist. Wenn ein solcher Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission nicht vorliegt, erfolgt eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland nur beim Vorliegen geeigneter Garantien gem. Art. 46 DSGVO oder wenn eine der Voraussetzungen des Art. 49 DSGVO gegeben ist.
Sofern im Folgenden nichts anderes angegeben ist, verwenden wir für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländern als geeignete Garantien die EU- Standarddatenschutzklauseln.
Sofern Sie in die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten einwilligen, erfolgt die Übermittlung auf der Rechtsgrundlage des Art. 49 Abs. 1 Buchst. a DSGVO.
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Weitergabe von personenbezogenen Informationen an Dritte
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Dies ist auch der Fall, wenn wir Grund zur Annahme haben, dass eine Verletzung oder eine missbräuchliche Verwendung unserer Website vorliegt. In diesen Fällen behalten wir uns das Recht vor, die entsprechend notwendigen persönlichen Informationen oder die behördlich geforderten Informationen offen zu legen.
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Dr. jur. Michael Goriany
Gaihofstrasse 23
79424 Auggen
Deutschland
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